Willkommen auf der Homepage
der Wilbergschule!
Liebe Eltern,
wie vorgestern in der Presse angekündigt ist am gestrigen Nachmittag die SchulMail mit Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar gekommen. Sie finden gleich eine Zusammenfassung aller für Sie und uns relevanten Punkte.
Wie Sie der Mail entnehmen können, liegt die Ausgestaltung des Wechselunterrichts unter Beachtung einiger Vorgaben in den Händen der Schulleitung. Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Herrn Zank an die Planung setzen und Sie voraussichtlich Mittwoch informieren.
Damit wir wissen wieviel Unterricht wir planen können, müssen wir wissen wer eine Notbetreuung braucht. Das Antragsformular (22.2. bis 5.3.) finden Sie hier. Der Antrag muss bis spätestens 15.02. gestellt werden (Briefkasten links vom Haupteingang der Schule oder Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir planen Präsenz- und Distanzunterrichtstage im täglichen Wechsel stattfinden zu lassen, so dass im Präsenzunterricht immer eine Hälfte der Kinder vom Klassenlehrer unterrichtet werden kann und nur für den folgenden Tag Aufgaben mitgegeben werden. So lassen sich Fragen schneller klären und neuer Lernstoff kann besser vermittelt werden. Je mehr Lehrkräfte für Betreuung gebraucht werden, desto weniger Unterricht ist möglich.
Falls Sie die komplette Schulmail interessiert finden Sie diese auf der Seite des Ministeriums für
Schule und Bildung unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-22-februar-2021
Mit den besten Wünschen
Sabine Pischalla und Andreas Zank
SchulMail vom 11. Februar 2021 (Zusammenfassung)
Regelungen für die Primarstufe
Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht
wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:
• Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und
Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
• In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch,
Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen.
• Über die Intervalle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht entscheiden die Schulen.
Schülerinnen und Schüler dürfen maximal 5 Tage am Stück in Distanzunterricht sein, bevor sie
wieder in den Präsenzunterricht wechseln.
• Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
• Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.
• Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine
Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule
oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine
Anmeldung erforderlich, (bei uns bis spätestens 15.02.2021).
• Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den üblichen Zeiten zur
Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der
Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden.
• Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können
vor Ort entschieden werden.
• Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden.
• Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die
Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen
haben.
• Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der
Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen
Betreuung eingesetzt werden.
Schutzpaket und zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in den Schulen
Schutzmasken:
• Nach jetzigem Sachstand wird die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) in ihrer ab
dem 15. Februar 2021 geltenden Fassung erweiterte Regelungen zum Maskentragen im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände vorsehen.
Weitere Maßnahmen
Verschiebung von VERA 3
• Die in der Klasse 3 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 3) werden
auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
• Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in Klasse 4
durchgeführt.
• Nähere Informationen zu VERA folgen in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.
Schulfahrten bis zu den Sommerferien
• Aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten bis zum 31. März 2021 unzulässig.
• Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit
vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.
Schule bleibt geschlossen bis zum 19.02.2021
Liebe Eltern,
sollten Sie Bedarf (im Rahmen des Stundenplans/der Betreuungsform Ihres Kindes) an Notbetreuung von Dienstag dem 12.1. bis 19.02. haben, so melden Sie diesen bitte mit dem angehängten Formular zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Pischalla
Was ist zu tun, wenn mein Kind Erkältungssymptome zeigt?
Klicken sie auf die Handlungsempfehlung des Schulministeriums.